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Häufige Fragen und Antworten

Abmeldung von Wohnwagenanhängern: Welche Unterlagen werden für die Vertragsaufhebung/-abrechnung benötigt? Eine Verkaufsanzeige in Form des Kaufvertrages oder Ankaufscheines. Achtung: Es besteht keine Ruheversicherung nach der Stilllegung von Wohnwagen!

Antragseinreichung: Reichen Sie uns bitte den Antrag mit sämtlichen Unterlagen per Email, Post oder FAX ein.

Austausch der Schließanlage bei Einbruch-Diebstahl: In Erweiterung zu A.2.6.1.d AKB zahlen wir bei Einbruch-Diebstahl die Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage.

Abzüge „neu für alt“: Unabhängig vom Fahrzeugalter verzichtet die KRAVAG-Allgemeine in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf Abzüge „neu für alt“ von den Kosten für Ersatzteile, Batterie und Lackierung.

 

AVAD: Auskunftsstelle über den Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD)

  1. Begriff: Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Versicherungswirtschaft und der privaten und öffentlichen Bausparkassen.
  2. Ziel: Die angeschlossenen Unternehmen sind verpflichtet, bei Beginn der Zusammenarbeit mit gebundenen Vermittlern und angestellten Vermittlern sowie Versicherungsmaklern und Mehrfirmenvertretern eine Auskunft bei der AVAD einzuholen. Von den Unternehmen werden der AVAD die Aufnahme und die Beendigung eines Dienst /Agenturverhältnisses bzw. einer Courtagevereinbarung u.a. mit Informationen über die Art der Vertragsbeendigung, den Grund des Ausscheidens und evtl. noch offene Provisionsrückforderungen gemeldet.

Beratungsprotokoll: Der Versicherungsvermittler hat folgende vier Pflichten nach § 61 Abs. 1 VVG bei der Beratung zu beachten: Befragungspflicht, Beratungspflicht, Begründungspflicht und Dokumentationspflicht / Beratungsdokumentation. Das Beratungsprotokoll wird immer mit dem Angebot ausgelöst und mit den Unterlagen per Email an Sie verschickt.

B-Bescheinigung: Das Formular für die Einstufung in den „öffentlichen Dienst-Tarif“ erhalten Sie automatisch mit dem Angebot. Eine Unterschrift vom Dienstherrn ist nicht erforderlich!

Datenschutz: Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: Bugl & Kollegen GmbH, Sedanstr. 7, 93055 Regensburg. E-Mail: kontakt@buglkollegen.de

Dokumente: Die vertragszugehörigen Dokumente können Sie, nachdem Sie von uns für den Zugang zum Maklerportal der KRAVAG/R+V administriert worden sind, einsehen, ausdrucken und da biprofähig auch für Ihr Verwaltungsprogramm nutzen. Die Abrechnung und Auszahlung der Provision erfolgt anhand Ihrer Vermittler-Nr. direkt durch die KRAVAG/R+V und wird per Post zugestellt.

eVB: Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Zulassungscode) wird automatisch mit dem Angebot erzeugt und mit den Antragsunterlagen per Email an Sie verschickt. Erstzulassung: Keine Kasko für Wohnmobile oder Wohnwagenanhänger über 35 Jahre möglich. Bitte beachten Sie die Erstzulassung des Fahrzeuges. Emailadresse der MMV: info@maklertarif.de

FAX-Nummer der MMV: 02452/9770731

Fahrerschutz: Ist der Fahrerschutz in der Prämie enthalten? Nein, diese Zusatzoption können Sie mit der Angebotserstellung bzw. auf dem Versicherungsantrag wählen. Den Einschluss zu einem späteren Zeitpunkt teilen Sie uns bitte per Email mit.

Kann der KRAVAG-Fahrerschutz auch abgeschlossen werden, wenn das Wohnmobil nicht über die KRAVAG-Allgemeine versichert ist? Nein, nur in Verbindung mit der KFZ-Haftpflicht möglich.

Fahrerkreis: Keine Fahrereinschränkung (offener Fahrerkreis); die Vermietung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Fahrleistung: Die jährliche Fahrleistung ist nicht beitragsrelevant.

Fährrisiko auf europäischen Gewässern: Schäden beim Transport auf einer Fähre sind in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen, wenn das Schiff in Seenot gerät; zum Beispiel wenn die Fähre untergeht, das Fahrzeug über Bord gespült wird oder auf Anordnung des Kapitäns geopfert werden muss.

Geltungsbereich / Örtlicher Geltungsbereich:

Das Fahrzeug ist im gesamten europäischen Raum versichert. Auf die Bereiche Marokko, Tunesien und den asiatischen Teil der Türkei kann der Versicherungsschutz beitragsfrei für die Dauer von Urlaubsreisen erweitert werden.

Der KFZ-Haftpflichtschutz wird beitragsfrei auf das gesamte Land Russland erweitert. Der Kaskoschutz besteht gemäß Ihrem Versicherungsschein im europäischen Teil von Russland ebenfalls beitragsfrei. Für den vorgenannten Zeitraum von Reisen im asiatischen Teil Russlands wird für den Kaskoschutz ein Mehrbeitrag (doppelter Kaskobeitrag) erhoben.

Glasschäden: Keine Entschädigungsobergrenze bei Glasschäden!

Bei Austausch der Scheibe wird die vereinbarte Selbstbeteiligung von 150,- Euro abgezogen, bei Scheibenreparatur (mit Harzsystem) entfällt die Selbstbeteiligung. Vor der Reparatur muss der Schaden telefonisch gemeldet werden.

Was ist ein GFK-Dach? Dach aus speziellem Kunststoff, welches hagelresistent ist und selbst widrigsten Wetterbedingungen trotzt. Auch das Risiko einer Beschädigung durch Steinschlag wird dank dieses glasfaserverstärkten Kunststoffs minimiert. Und sollte das robuste Material doch einmal einen Schaden davon tragen, kann es sehr viel leichter repariert werden als ein herkömmliches Aluminiumdach. Wir gewähren 20% Nachlass/Rabatt auf die Kaskoversicherung bei GFK-Dach oder Kastenwagen!

GAP Deckung (Differenzdeckung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge) ist nicht versicherbar!

Hauptfälligkeit: 01.01. eines Jahres bzw. zum Saisonbeginn

Fiktive Abrechnung von Hagelschäden an der Dachhaut:Abweichend von A.2.6.2.a AKB zahlt der Versicherer bei einer Beschädigung der Dachhaut durch Hagel die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 202,- Euro je Quadratmeter der beschädigten Dachfläche, wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird.

Internationale Versicherungskarte (IVK) „Grüne Karte“ abgelaufen? Bestellen Sie für Ihren Kunden einfach die neue IVK per Email.

Inhaltsversicherung: Kann die Inhaltsversicherung abgeschlossen werden, wenn das Wohnmobil oder der Wohnwagenanhänger nicht über die KRAVAG-Allgemeine versichert ist? Ja, der Kombirabatt entfällt hierbei.

Kaskoversicherung: Eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung ist bei  Wohnmobilen oder Wohnwagenanhängern über 35 Jahre nicht versicherbar. Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung ist jedoch der Einschluss der KRAVAG-Fahrerschutz oder einer Inhaltsversicherung in Erwägung zu ziehen. Der Einschluss des Spezial-Reisemobil-Schutzbriefes ist bis zu einem Fahrzeugalter von 25 Jahren möglich.

Achtung in der Kaskoversicherung gilt: Abweichend von A.2.6.1b und A.2.6.2.c AKB, verzichten wir bei fest verbauten Informations- und Unterhaltungssystemen auf einen Abzug „neu für alt“.

Was ist ein Kastenwagen? Kastenförmige Fahrzeuge mit einer Wohnmobilzulassung, wie z.B.: VW Bulli, Ford Transit, Renault Master, Mercedes-Benz Sprinter… Wir gewähren 20% Nachlass/Rabatt auf die Kaskoversicherung bei GFK-Dach oder Kastenwagen!

Kurzzeitkennzeichen: Der Versicherer berechnet insgesamt 80,- Euro für ein Kurzzeitkennzeichen mit Kfz-Haftpflicht- und ggf. Vollkasko-Deckung. Bei Schadenfreiheit wird dieser Betrag erstattet, wenn das Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten endgültig zugelassen und über die KRAVAG-Allgemeine versichert wird. Bitte geben Sie uns einen Hinweis darüber, wenn Ihr Kunde ein Kurzzeitkennzeichen genutzt hat!

Listenneupreis: Zur Kaskoversicherung benötigen wir grundsätzlich den Listenneuwert laut Preisliste zuzüglich der Kosten für weitere An- und Umbauten am Fahrzeug ohne Rabattabzüge oder Nachlässe.

Mitversicherte Zubehörteile: Wenn bei der Neuwertangabe alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile berücksichtigt werden, so sind diese mitversichert. Die Zubehörteile müssen uns allerdings bekannt sein.

Marokko: Für Reisen nach Marokko kann der Versicherungsschutz beitragsfrei für die Dauer von Urlaubsreisen erweitert werden. Schreiben Sie uns dazu eine Email. Die erweitere IVK erhält Ihr Kunde von der KRAVAG-Allgemeinen.

Mallorca-Police: Es besteht eine Zusatz-Haftpflichtversicherung beim Führen fremder (Mietfahrzeuge) Fahrzeuge im Ausland für den Versicherungsnehmer und Ehe- oder Lebenspartner, soweit nicht aus einer für das fremde Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht. (Gilt nicht bei Wohnwagen)

Markise: Eine Markise muss, wie auch weitere Zubehörteile, fest mit dem Fahrzeug verbunden sein und im Neuwert einberechnet werden. Alle Extras müssen uns bekannt sein! Beschädigungen / Sturmschäden an der Markise sind ab Windstärke 8 versichert.

Neupreisentschädigung für Wohnmobile: In Erweiterung zu A.2.6.1.b AKB zahlt der Versicherer den Neupreis des Camping-Kfz nach A.2.6.1.h AKB, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Voraussetzung ist, dass sich das Camping-Kfz bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug oder Vorführfahrzeug mit einer Laufleistung von maximal 1.000 km vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert des Camping-Kfz wird abgezogen.

Neuwert: Zur Kaskoversicherung benötigen wir grundsätzlich den Listenneuwert laut Preisliste zuzüglich der Kosten für weitere An- und Umbauten am Fahrzeug ohne Rabattabzüge oder Nachlässe.

Nafi-Antrag: Sofern Sie den Versicherungsantrag nicht über unsere Homepage erstellen sollten, reichen Sie uns bitte eine Kopie des Nafi-Antrages mit sämtlichen Dokumenten ein. Nafi-Anträge können wir nicht einsehen!

Oldtimer: Historische Wohnmobile oder Wohnwagenanhänger können Sie ebenso über uns bei der KRAVAG versichern. Eine Kaskoversicherung für Fahrzeuge über 35 Jahre ist jedoch nicht möglich!

Rabattretter: Rabattschutz für Wohnmobile ist nicht versicherbar.

Rabatt für GFK- und Anti-Hagel-Schutzdach und Kastenwagen: Für Wohnmobile/Wohnwagen, die mit einem GFK-Dach (Glasfaser-Kunststoff-Dach) ausgerüstet sind, oder für Kastenwagen wird ein Rabatt von 20% zum Kaskobeitrag gewährt.

Beitragsfreie Ruheversicherung bis zu 18 Monate nach Stilllegung bzw. in der Ruhezeit der Saison, sofern das Wohnmobil umfriedet abgestellt ist.  Gilt nicht für Wohnwagen! Umfriedung: Umzäunt mit Tor gesichert. Mit einer Mauer, einer Hecke o. Ä. umgeben. Am Besten in einer Halle, Scheune oder Garage abgestellt.

Rückwirkende Eindeckung ist möglich, sofern uns der Antrag spätestens 4 Wochen nach Zulassung mit einer Schadenfreierklärung vorliegt.

Rabattangleichung: Wir nehmen eine Rabattangleichung in der Vollkasko vor, falls die Vorversicherung ohne Vollkasko bestanden hat. (Gilt nicht bei Wohnwagen)

Sonderbedingungen: Die Sonderbedingungen werden automatisch mit dem Angebot per Email an Sie verschickt.

SFR-Sondereinstufung / Sonderregelung für Wohnmobilversicherungen:

  1. Sonder-Ersteinstufung in SF 8 für Versicherungsnehmer ab 25 Jahren:

Ist der Versicherungsnehmer mindestens 25 Jahre alt und versichert erstmals ein Wohnmobil ohne Vorvertrag, beginnt der Vertrag in SF 8. Das Wohnmobil muss auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebenspartner oder Familienangehörige ersten Grades zugelassen sein.

  1. Sonder-Ersteinstufung in SF 2 für Versicherungsnehmer unter 25 Jahren:

Ist der Versicherungsnehmer unter 25 Jahre alt und versichert erstmals ein Wohnmobil ohne Vorvertrag, beginnt der Vertrag in SF 2. Das Wohnmobil muss auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebenspartner oder Familienangehörige ersten Grades zugelassen sein.

  1. Sondereinstufung beim vorherigen Versicherer:

Wir übernehmen die Sondereinstufung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

Saisonkennzeichen: Bei Saisonkennzeichen wird nur der anteilige Beitrag für die Saison berechnet (z.B. Saison 04-10 = 7 Monate = 7/12 des Jahresbeitrages). Zuschläge werden nicht erhoben. (Gilt nicht bei Wohnwagen, hier ist keine Saisonzulassung möglich!)

Schadensmeldung direkt an den Versicherer. Email: k-schaden@kravag.de

KRAVAG-Schaden-Telefonnummer: KFZ-Schaden-Hotline: 0611/16750504

Schaden-Schutzbrief-Hotline: 0611/16750516

Spezial Wohnmobil-Schutzbrief (Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief): Ist der Spezial-Reisemobil-Schutzbrief  in der Prämie enthalten? Nein, diese Zusatzoption können Sie mit der Angebotserstellung auswählen bzw. auf dem Versicherungsantrag ankreuzen. Nachbuchung / Einschluss zu einem späteren Zeitpunkt teilen Sie uns bitte per Email mit. Der Einschluss des Spezial-Reisemobil-Schutzbriefes ist bis zu einem Fahrzeugalter von 25 Jahren möglich.

Kann der Schutzbrief auch abgeschlossen werden, wenn das Wohnmobil nicht über die KRAVAG-Allgemeine versichert ist? Nein, nur in Verbindung mit der KFZ-Haftpflicht möglich.

Selbstbeteiligung bei Reparatur von Sturm- und Hagelschäden an der Dachhaut: In Erweiterung zu A.2.6.9 AKB verzichten der Versicherer auf den Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- Euro, wenn die beschädigte Dachhaut repariert und die Reparatur durch Einreichung der Original-Reparaturrechnung nachgewiesen wird.

Tunesien / Türkei: Für Reisen nach Tunesien und den asiatischen Teil der Türkei kann der Versicherungsschutz beitragsfrei für die Dauer von Urlaubsreisen erweitert werden. Schreiben Sie uns dazu eine Email. Die erweitere IVK erhält Ihr Kunde von der KRAVAG-Allgemeinen.

Tierbiss: Durch Tierbiss (ausgenommen Haus- und Nutztiere) verursachte Schäden und Folgeschäden ersetzt die KRAVAG-Allgemeine Versicherungs-AG bis 4.000,- Euro durch die Kaskoversicherung.

Urlaubsvollkasko: Die Erweiterung des Versicherungsschutzes für einen begrenzten Zeitraum (Urlaubszeitraum bzw. Reisedauer) ist nicht möglich.

Umfriedung: Umzäunt mit Tor gesichert. Mit einer Mauer, einer Hecke o. Ä. umgeben. Am Besten in einer Halle, Scheune oder Garage abgestellt.

Vermietfahrzeuge: Die MMV bietet die Versicherung zur gewerblichen Wohnmobilvermietung ab einer Vermietflotte von mindestens 3 Wohnmobilen / Selbstfahrervermietfahrzeugen an. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Geschäft anfragepflichtig ist und nicht über unsere Homepage von Ihnen gerechnet werden kann. Bei Zustandekommen einer Versicherung, erhalten Sie eine Courtage in Höhe von 3% (AP und BVP).

Versicherer:

KRAVAG-Allgemeine Versicherungs-AG, Hamburg

Versicherungsschein:

Den Versicherungsschein erhalten Sie und Ihr Kunde nach unserer Bearbeitung direkt vom Versicherer.

Vorzelt:

Die Kosten für ein Vorzelt müssen auf den Listengesamtneuwert addiert werden, damit es über die Kaskoversicherung versichert ist. Lose im Wohnmobil bzw. im Wohnwagenanhänger verstaut, ist es über die Inhaltsversicherung separat versicherbar.

Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit:

Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gegenüber dem Versicherungsnehmer und dem berechtigten Fahrer (ausgenommen bei Diebstahl und Alkohol/ sonstige Rauschmittel; in diesem Fall wird die Entschädigung abhängig vom Verschulden gekürzt).

Freie Werkstattwahl – Keine Werkstattbindung.

Wechselkennzeichen wird über die KRAVAG nicht angeboten.

Zubehör:

Mitversicherte Zubehörteile: Wenn bei der Neuwertangabe alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile berücksichtigt werden, so sind diese mitversichert. Die Zubehörteile müssen uns allerdings bekannt sein.

Mit dem Zusatzblatt zum Antrag können Sie uns über die Extras (fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile) informieren, sofern diese Teile nicht aus der Fahrzeugrechnung hervorgehen. Im Schadenfall wird das uns bekannte und im Neuwert einberechnete Zubehör berücksichtigt und gilt als mitversichert.

Zulassungsfahrt: Ihr Kunde hat während der Zulassungsfahrt Versicherungsschutz in der KFZ- Haftpflichtversicherung. Zulassungsfahrten sind Fahrten, die in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren ausgeführt werden. Dies muss im zuständigen oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk des Halters geschehen.